Corona: Empfehlungen für ein Schutzkonzept für afrikanischen Gemeinden

Seit Anfang Mai können wieder öffentliche Gottesdienste mit der versammelten Gemeinde stattfinden. Dafür braucht jede Gemeinde für jeden Ort, an der ein Gottesdienst gefeiert werden soll, ein Schutzkonzept. Nur dort, wo ein solches Schutzkonzept vorliegt, kann ein Gottesdienst gefeiert werden. Die Kirchengemeinden müssen die fertigen Schutzkonzepte bei den Gemeinden vorlegen. Gemeindeversammlungen, Gemeindefeste und ähnliches sind weiterhin nicht erlaubt!

Das sind die wichtigsten Empfehlungen für afrikanische Gottesdienste, basierend auf den Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche und der Vereinigung der Freikirchen.

  1. Stets mindestens 1,5 Meter bis zwei Meter Abstand halten: Zwischen allen Teilnehmenden eines Gottesdienstes müssen in alle Richtungen mindestens 1,5 bis zwei Meter Abstand gewährleistet werden – mit der Hausgemeinschaft oder der Familie darf man jedoch zusammensitzen. Es darf zu keinem Körperkontakt zwischen den Besuchern kommen. Aus der Abstandsregel leitet sich ab, wie viele Menschen maximal einen Gottesdienst besuchen dürfen. Zudem gibt es Obergrenzen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Baden-Württemberg: keine Obergrenze, nur Abstandsregel

Bayern: Maximal 60 bis 80 Personen, Masken empfohlen

Berlin: Maximal 50 Personen

Brandenburg: Maximal 50 Personen

Bremen: Keine Obergrenze

Hamburg: Keine Obergrenze

Hessen: Keine Obergrenze

Nordrhein-Westfalen: Keine Obergrenze

Rheinland-Pfalz: maximal 1 Person pro 10 Quadratmeter Grundfläche, Maskenpflicht

Saarland: Keine Obergrenze

Sachsen: Keine Obergrenze

Sachsen-Anhalt: Personen im Verhältnis zur Raumgröße ohne genauere Angaben

Schleswig-Holstein: maximal 1 Person pro 15 Quadratmeter Grundfläche

Thüringen: Keine Obergrenze

 2.  Zulassungsbeschränkungen: Durch die Höchstzahl ergeben sich Zulassungsbeschränkungen, die durch geschulte Personen kontrolliert werden. Drei Wege der Begrenzung sind parallel vorstellbar: eine Anmeldung im Vorfeld, Einlasskontrollen bis zur Höchstzahl, die Markierung von Plätzen für den Gottesdienst.

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. Zudem wird die Markierung von Einbahn-Laufwegen im Gotteshaus und möglichst getrennte Ein- und Ausgänge empfohlen.  

  1.  Die Kirche ernennt einen Hygienebeauftragten und einen Ordnungs-/Helferdienst für den ordnungsgemäßen Ablauf vor, während und nach dem Gottesdienst. Die Personen, die den Ordnungsdienst übernehmen, weisen auf die Hygienevorschriften und Schutzkonzepte hin.

Die Ordner öffnen die Türen vor dem Gottesdienst und schließen sie nach dem Gottesdienst.  

– Mittel zur Handdesinfektion werden am Kircheneingang bereitgehalten. Alle Besucher sollen sich vor Betreten der Kirche die Hände desinfizieren.

–  Die Türen und alle Gegenstände und Flächen, die in Kontakt zu Personen kommen, werden vor und nach jedem Gottesdienst desinfiziert. Es wird gut gelüftet.

  1.  Eine Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen: Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird empfohlen. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. Lediglich die Gottesdienstleitung ist beim liturgischen Sprechen und Predigen um der Verständlichkeit willen davon befreit. Es sollte dann jedoch ein Abstand des Pfarrers oder der Pfarrerin zur Gemeinde von mindestens vier Metern bestehen.
  1.  Kein lauter Gemeindegesang: Das laute Singen der Gemeinde unterbleibt; ebenso Chorgesang, Orchester und Bläserchor. Solisten und kleinere Ensembles sind mit einem Abstand von 4 Metern erlaubt. 
  1.  Liturgische Handlungen ohne Körperkontakt: Keine Mund- oder Kelchkommunion, kein Küssen religiöser Gegenstände, keine Berührung des Mundes mit den eigenen Händen. Beim Abendmahl kommen ausschließlich Einzelkelche zur Anwendung. Das zuvor mit Handschuhen geschnittene Brot wird den Teilnehmenden bspw. mit einer Greifzange in die Hand gegeben. Der Mindestabstand wird gewahrt.
  1.  Kurze Verweildauer: Die Gottesdienste sollten kurz sein (Empfehlung in einigen Bundesländern: 30 Minuten) sein, um die Verweildauer zu begrenzen. Maximal 60 Minuten sind erlaubt, danach muss die Kirche wieder verlassen werden.
  1. Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert: Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, beispielsweise durch eine Einbahnstraßenregelung.
  1. Die Kollekte wird nur am Ausgang gesammelt: Die Kollekte wird in Einweghandschuhen gezählt.
  1. In bestimmten Fällen ist die Teilnahme an einem Gottesdienst verboten: Personen, die aktuell positiv auf COVID-19 getestet wurden, unter Quarantäne gestellt sind oder sich generell krank fühlen (Fieber, Atemwegsprobleme, Erkältungssymptome), dürfen am Gottesdienst nicht teilnehmen. Gleiches gilt auch für alle Personen, die in den vergangenen vierzehn Tagen Kontakt zu einer Person hatten, die an dem Corona-Virus erkrankt ist oder die sich im selben Raum mit einer am Coronavirus erkrankten Person befunden haben.
  1. Das gemeinsame Essen und Trinken vor und nach dem Gottesdienst in den Gotteshäusern ist nicht gestattet:  Kirchencafés und Begegnungszeiten vor und nach dem Gottesdienst sind nicht möglich. Foyer- und Begegnungsbereiche sind vor und nach dem Gottesdienst nicht zugänglich.