Angesicht der aktuellen Diskussion über die aktuuelle Rechtslage von Menschen aus der Ukraine inkl. Nicht-Ukrainer:innen, scheint es wichtig hier daran zu erinnern:
Viele Menschen aus der Ukraine benötigen ab sofort bis zum 31.08.2022 kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Bis mindestens zum 31.08.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland also auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei und ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sind.
Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie längerfristig in Deutschland bleiben wollen und welche Möglichkeiten Sie hierfür nutzen möchten:
1. Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen. Diese Vorschrift regelt speziell die Situation als Kriegsflüchtling aus der Ukraine auf Grund des Beschlusses der EU zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Wer berechtigt ist, finden Sie bei der Frage 4, und zum Verfahren finden Sie Antworten in Frage 5.
2. Sie können einen Antrag auf einer Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck stellen, zum Beispiel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit. Dies kann für Sie vorteilhafter sein. Sie können sich bei den Behörden dazu beraten lassen, wenn Sie einen Termin haben, oder Sie informieren sich schon einmal vorab auf der Homepage: https://www.make-it-in-germany.com/

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3. Oder Sie können einen Asylantrag stellen. Wegen der ungünstigeren Rechtsfolgen wie zum Beispiel der Beschränkung der Arbeitsaufnahme und der Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung wird diese Möglichkeit jedoch nicht empfohlen.